Böhmer/Will, Regesten (706-1288)
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BW, RggEbMz 36 Nr. 518
Datierung: 31. Mai 1281
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Böhmer/Will, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Böhmer, Observat. jur. Can. 285; Würdtwein, N. subs. IV, praef. 52.
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Wernher gestattet dem Propst und Konvent von Hilwardshausen, dass sie Vogteien und Zehnten, welche von dem Kloster zu Lehen gegeben sind, als Unterpfänder annehmen dürfen, wobei jedoch die Vasallen von den deshalb zu leistenden Diensten für die Dauer der Pfandschaft befreit sein werden.
- D. Maguncie, 1281, 2 kal. Jun.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
BW, RggEbMz 36 Nr. 518, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17655 (Zugriff am 13.05.2024)