Böhmer/Will, Regesten (706-1288)

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BW, RggEbMz 36 Nr. 518

Datierung: 31. Mai 1281

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Böhmer/Will, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Böhmer/Will, Regesten mit Verweis auf: Böhmer, Observat. jur. Can. 285; Würdtwein, N. subs. IV, praef. 52.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Wernher gestattet dem Propst und Konvent von Hilwardshausen, dass sie Vogteien und Zehnten, welche von dem Kloster zu Lehen gegeben sind, als Unterpfänder annehmen dürfen, wobei jedoch die Vasallen von den deshalb zu leistenden Diensten für die Dauer der Pfandschaft befreit sein werden.

- D. Maguncie, 1281, 2 kal. Jun.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

BW, RggEbMz 36 Nr. 518, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/17655 (Zugriff am 25.04.2024)