Mainzer Ingrossaturbücher Band 61

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StA Wü, MIB 61 fol. 258v [02]

Datierung: 1. September 1540

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 61 fol. 258v-259

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Freiheit über das Bergwerk zu Haibach bei Aschaffenburg gelegen, dem Konradt Eckart gegeben.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht von Mainz usw. bestätigt mit diesem Brief, dass durch Fügung des allmächtigen Gottes sich im Erzstift und Kurfürstentum Mainz hin und wieder Bergwerke finden (ereugen), die zum Teil vor etlichen Jahren gebaut worden sind, aber durch Fahrlässigkeit und Mangel an bergverständigen Leuten und Personen und wegen anderer widerwärtiger Zufälle liegen geblieben sind.

Nun hat sein »lieber Getreuer« Konrad (Conradt) Eckart von Aschaffenburg untertänig berichten lassen, das er ein schiffer von kupffer ertz bey vnserm Leesler heybach bey Aschaffenburgk angehenckt, mit der untertänigen Bitte, ihm dort und besonders zwischen der ketzerburgh vnd schellennbergk ein fundtgruben mit beiden oben vnd vnthen massen samt einem erbstallen tzu furderung sein vnd seines gemeines nutzen gnädig zu verleihen.

Der Erzbischof hat seine untertänige Bitte, die nicht nur ihm als Erzbischof, sondern auch seinen Landen und Leuten nützlich sind, da solche Bergwerke mit Fügung Gottes zu glücklichem Vorgang geraten können, gnädig erwogen angesehen und bedacht, und hat hierauf zu gnädigen Förderung all dessen dem Konrad Eckart diese erbetene fundtgruben mit beyden vnther vnd ober massen / samt dem erbstallen nach vermöge des Erzstifts Mainz Gebrauch, Übung, Herkommen und Bergrecht gnädig verliehen, in der Weise, dass Konrad für sich und wem er solches zulassen und bewilligen wird, an bestimmten Orten schürfen dürfen. Wenn der allmächtige Gott so gnädig ist, dass etwas gefunden würde, hat sich der Erzbischof jegliches Recht und alle Gerechtigkeit, es sei an Zehntverkauf, Schlagschatz und anderem, nichts ausgenommen, vorbehalten, die ihm als dem Landesfürsten vermöge seiner Regalien und Bergwerksrechte und nach Gebrauch und Herkommen im Erzstift Mainz zustehen. Er wird dann gegebenenfalls eine Bergordnung aufrichten und ausgeben, ohne Gefährde.

Dies zu beurkunden kündigt der Erzbischof an, sein Sekret auf die Rückseite dieses Briefes zu drücken.

Gegeben am Mittwoch St. Egidien, dem ersten Monatstag des September 1540.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 61 fol. 258v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/24687 (Zugriff am 15.05.2024)