Mainzer Ingrossaturbücher Band 61

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StA Wü, MIB 61 fol. 130v

Datierung: 1541

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 61 fol. 130v-131v

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Urfehde des Peter Beyn von Ober-Olm.

Vollregest:

Peter Bein (Beyn) von Ober-Olm bestätigt, dass er neben und mit seinem Bruder Andres im vergangenen Winter des Jahres 1540 bei nächtlicher Weile auf Hans Schneider gewegelagert und ihn vorsätzlich geschlagen und heftig verwundet hat, mit dem Willen, ihn zu entleiben.

Deswegen ist er kurz verrückter Tage in die Haft und das Gefängnis Erzbischof Albrechts zu Mainz gekommen, dann in Ober-Olm vor Gericht gestellt und mit Urteil und Recht zum Tode verurteilt worden. Auf inständige Bitten ist er seines lebens gefristet und wieder in Haft genommen worden, wurde dann aber vom Erzbischof begnadigt und aus dem Gefängnis entlassen.

Er wird dem Erzbischof ewig dankbar sein und hat ihm kraft dieses Briefes aus freien Stücken gelobt und einen persönlichen Eid zu Gott und seinen Heiligen geschworen, sich wegen seiner Gefangenschaft und deren Begleitumstände am Erzbischof und den Leuten, die an den Geschehnissen beteiligt waren, nicht zu rächen (zurechen / zuanden / oder zu efern), weder mit Worten noch mit Taten, weder heimlich noch öffentlich, weder durch sich selbst noch jemand anderen. Er schwört, sich niemals mehr wegen irgendeiner Sache gegen den Erzbischof und die Seinen zu stellen. Wenn er in Zukunft etwas zu klagen hätte, wird er dies vor den zuständigen Gerichten des Erzbischofs bzw. vor seinen Räten tun.

Zu rechten Bürgen setzt Peter Bein den Eberhart Dreis den alten, Eberhardt Dreis den jungen, Friedrich Baumer den jungen, Peter Schwarz (Schwartz), Ederius Colman, Matheis Probst den jungen, Henn Fritz (Frietz), Hen Krich, Barth Hartmann (Hartman), Philipp Weriges, Hans Paul, Adam Probst, Wendeling Kern, Jeckel Koch von Heidesheim, Philipp Schuster von Oberingelheim, Philipp Becker von Sauer-Schwabenheim, Wolff Bein, Jeckel Kern, Barth Bender von Essenheim (Esenheim), Caspar Colman, Jeckel Hartmann (Hartman), Jakob Hartmann, Niclas Hartmann, Wentz Kemner, Martin Schmidt, Johannes Probst (Brobst), Niclas Henrich, Barth Anstat sowie Niclas Reitz. Sollte Peter Bein vertragsbrüchig werden, sind die Bürgen verpflichtet, ihn dingfest zu machen. Sollte ihnen das so nicht gelingen, müssen die Bürgen an einem ihnen bestimmten Ort zusammenkommen und dort solange bleiben, bis dem Erzbischof Genüge geleistet wurde.

Die Bürgen geloben in Treue und schwören einen persönlichen Eid zu Gott und den Heiligen, vorstehende Bestimmungen unverbrüchlich einzuhalten.

Sie alle bitten Erzbischof Albrecht, sein Siegel für sie an diesen Brief zu drücken, was dieser zusagt, solange ihm dadurch kein Schaden entsteht.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 61 fol. 130v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/24677 (Zugriff am 16.05.2024)