Mainzer Ingrossaturbücher Band 55

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StA Wü, MIB 55 fol. 005v

Datierung: 25. Februar 1532

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 55 fol. 5v-6

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht vergleicht sich mit denen von Nieder-Roden bezüglich Atzung und Fron.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass seine Gemeinde Nieder-Roden (Niederroda) verpflichtet ist, ihm und seinen Dienern Atzung und Fron im Amt und im Schloss Steinheim zu leisten. Künftig zahlen sie ihm bis auf Widerruf dafür 100 Gulden, Frankfurter Währung, in die Kellerei Steinheim und sind von Atzung, Fron und Dienst befreit.

Gegeben am Sonntag Reminiscere 1532.

In simili forma wurden dies in Weiskirchen (Weyskirchen), Hainhausen (Hanhausen) und Rembrücken (Rumprucken) bzw. zu Mühlheim (Mulheim) und Dudenhofen (Dedoschenn), ebenso zu Ober-Roden vorgenommen. Dabei wurde Ansprüche Graf Philipps von Hanau, Herr zu Lichtenberg erwähnt.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 55 fol. 005v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23887 (Zugriff am 14.05.2024)