Mainzer Ingrossaturbücher Band 55

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StA Wü, MIB 55 fol. 003v [02]

Datierung: 25. Februar 1537

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 55 fol. 3v-4

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht erlaubt einigen Gemeinden bei Gieboldehausen, Frondienste durch Geldleistungen zu ersetzen.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht erlaubt seinen Untertanen zu Obernfeld, Rüdershausen, Rhumspringe (Romspringen), Wollershausen (Wolffsramshausen), Bernshausen, Rollshausen (Roluffshausen) und Seeburg anstelle von Fron und Diensten, die sie dem Amt und dem Schloss Gieboldehausen leisten müssen, bis auf Widerruf einen Geldbetrag, erwähnt werden dabei die eichsfeldische Landeswährung und Schneeberger, in die Kellerei zu Gieboldehausen zu zahlen.

Gegeben am Sonntag Reminiscere 1537.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 55 fol. 003v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23885 (Zugriff am 14.05.2024)