Mainzer Ingrossaturbücher Band 55

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StA Wü, MIB 55 fol. 002v

Datierung: Undatiert. Wohl zu 1532

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 55 fol. 2v. Die Einordnung in das Jahr 1532 ergibt sich aus der Stellung des Stücks innerhalb des Ingrossaturbuches

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht verleiht das Fischwasser unter der Stadt Erfurt zur Hälfte dem Johann Sömmering.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht nimmt seinen Vogt und Bürger zu Erfurt, seinen »lieben Getreuen« Johann Sömmering (Someringen) aus Gnade und damit er seinen Dienst umso besser versehen kann, zu seinem und des Erzstiftes Keltermeister, Fischer und Diener des erzbischöflichen Hofs an. Er verleiht ihm lebenslang die Hälfte des Fischwassers unterhalb (vnndter) der Stadt. Der Keltermeister erhält die Fischwasser so, wie seinerzeit Hans (Hanns) Meyer (Meyge) und Hans Ziegler (Zigler) diese besessen hatten. Die beiden durften die Fischwasser nicht verwüsten, durften nur erwachssen fisch fangen und mussten kleine Fische zurückschütten. Jeden Freitag hatten sie gemeinsam ein Stübchen (stubich) gemangfische (gemanckfisch) im erzbischöflichen Hof dem Küchenmeister abzuliefern, ebenso zu anderer Gelegenheit Schmerlen (schmerle) und Gemangfische (manckfisch).

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 55 fol. 002v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23883 (Zugriff am 14.05.2024)