Mainzer Ingrossaturbücher Band 55
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StA Wü, MIB 55 fol. 001 [01]
Datierung: 27. September 1531
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
Quellenbeschreibung:
MIB 55 fol. 1
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Mandat für die Tuchgewender Miltenbergs, dass sie kein ungenässtes und ungeschorenes Tuch feil haben dürfen.
Vollregest:
Das Mandat bezieht sich auf den Abschied, eine Ordnung und eine Reformation am letztjährigen Reichstag zu Augsburg [20. Juni - 19. November 1530], auf dem seine römisch-kaiserliche Majestät zusammen mit den Fürsten und Ständen u.a. festgelegt hatten, dass künftig im Reich Deutscher Nation kein Tuch mit der Elle im ausschniedt verkauft werden dürfe, es sei denn zuvor genetzt vnnd geschorn worden.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- König: Karl V. [1519-1558] (Nennung)
Ortsindex
- Augsburg : Stadt (Nennung)
Körperschaften
- Miltenberg : Tuchgewender (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 55 fol. 001 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23879 (Zugriff am 13.05.2024)