Mainzer Ingrossaturbücher Band 55

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StA Wü, MIB 55 fol. 077 [01]

Datierung: 14. Juli 1539

Die Amtleute und Anerben zu Treffurt schreiben in Sachen des Adam Landstein an Erzbischof Albrecht von Mainz.

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StA Wü, MIB 55 fol. 077 [02]

Datierung: 24. Juli 1539

Erzbischof Albrecht von Mainz antwortet den Amtleuten zu Treffurt.

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StA Wü, MIB 55 fol. 077v

Datierung: 24. Juli 1539

Erzbischof Albrecht von Mainz schreibt in Sachen des Erbschaftstreits des Adam Landstein mit Hans Konig an das Gericht in Heiligenstadt.

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StA Wü, MIB 55 fol. 078

Datierung: 22. Februar 1539

Erzbischof Albrecht leiht sich bei der Mainzer Universität 1.200 Gulden und überlässt ihr eine jährliche Pension von 60 Gulden aus den Einnahmen des Zolls in Höchst.

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StA Wü, MIB 55 fol. 079

Datierung: 3. Februar 1539

Erzbischof Albrecht leiht sich 2.000 Gulden bei Thielman Diechtelbach und Caspar Schmuck und überlässt ihnen 100 Gulden als jährliche Pension aus den Einnahmen des Zolls Höchst.

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StA Wü, MIB 55 fol. 081

Datierung: 25. Dezember 1539

Erzbischof Albrecht leiht sich 8.000 Gulden bei Graf Heinrich von Stolberg, Probst zu St. Peter außerhalb Mainz, und gewährt 400 Gulden als jährliche Pension aus den Einnahmen des Zolls Lahnstein.

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StA Wü, MIB 55 fol. 082v [01]

Datierung: 2. Februar 1539

Erzbischof Albrecht leiht sich beim Domstift Worms 1.000 Gulden.

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StA Wü, MIB 55 fol. 082v [02]

Datierung: 10. Februar 1539

Erzbischof Albrecht verschreibt den Herren von Liebenstein eine jährliche Pension.

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StA Wü, MIB 55 fol. 082v [03]

Datierung: 24. Juni 1538

Erzbischof Albrecht verschreibt dem Dekan und Kapitel und der gemeinen Präsenz im Dom zu Mainz eine Gülte über 135 Gulden Pension, die mit 2.700 Gulden abgelöst werden können.

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StA Wü, MIB 55 fol. 084v

Datierung: 9. April 1537

Erzbischof Albrecht lässt einen Erbschaftsstreit zwischen Martin Franz, Bürger zu Nürnberg und den Vormündern der Tochter und der Ehefrau des verstorbenen Asmus Grunsfelder schlichten.

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