Mainzer Ingrossaturbücher Band 54

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StA Wü, MIB 54 fol. 088

Datierung: 3. August 1529

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Quellenbeschreibung:

MIB 54 fol. 88-88v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Herren von Bültzingslöwen treffen eine Vereinbarung bezügliches des Mainzischen Hauses auf Burg Bischofsstein.

Vollregest:

Die Brüder Heinrich und Rudolf von Bültzingslöwen, die jüngeren, bestätigen, nachdem Erzbischof Albrecht usw. die Hälfte der Burg Bischofsstein samt Zubehör von ihnen gelöst hat, dass ihnen der erzbischöfliche Amtmann des Eichsfeldes Hans von Hardenberg auf ihre Bitte hin erlaubt hat, ein zur gelösten Burghälfte gehöriges Haus, das Meintzisch hawß genannt ohne weiteres Zubehör zu gebrauchen, unter der Bedingung, das Haus auf eigene Kosten im wesentlichen Bau zu halten. Sollten der Erzbischof oder seine Amtleute das Haus zurückfordern, sichern die Bültzingslöwen zu, das Haus unverzüglich und ohne Widerspruch herauszugeben.

Gegeben am Dienstag nach Vincula Petri 1529.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 54 fol. 088, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23567 (Zugriff am 26.05.2024)