Mainzer Ingrossaturbücher Band 53

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StA Wü, MIB 53 fol. 059

Datierung: 29. Mai 1524

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 53 fol. 59

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Ritter Frowin von Hutten.

Vollregest:

Herr Albrecht, der heiligen römischen Kirche Kardinalpriester, zu Mainz und Magdeburg Erzbischof, Kurfürst, Primas, Administrator zu Halberstadt und Markgraf zu Brandenburg, ist dem Ritter Frowin von Hutten usw., dem erzbischöflichen Hofmeister, den Jahrsold als Hofmeister von den Jahren 1523 und 1524 schuldig geblieben, für jedes Jahr laut der Verschreibung 300 Gulden.

Der Erzbischof hat sich mit Frowin geeinigt und ihm versprochen, die 600 Gulden an zwei Zahlungszielen zu bezahlen, nämlich am kommenden Kreuztag Exaltatio [14. September1524] 300 Gulden und übrigen 300 Gulden am darauffolgenden Dreikönigstag 1525 [6. Januar 1525].

Actum am Sonntag nach Fronleichnamstag 1524.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 53 fol. 059, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22233 (Zugriff am 15.05.2024)