Mainzer Ingrossaturbücher Band 53

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StA Wü, MIB 53 fol. 058v [01]

Datierung: 29. Mai 1524

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 53 fol. 58v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht sagt dem Ritter Frowin von Hutten zu, ihm ausstehendes Dienstgeld für sein Hofmeisteramt zu entrichten.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht usw., bestätigt mit diesem Brief, dass er seinem »lieben Getreuen« Ritter Frowin von Hutten usw. vom vergangen Jahr 1523 und vom jetzigen Jahr 1524 seinen Jahrsold als Hofmeister schuldig geblieben ist. Das sind jedes Jahr 300 Gulden, laut seiner Verschreibung, zusammen also 600 Gulden.

Der Erzbischof hat sich mit Frowin geeinigt und ihm versprochen, diese 600 Gulden an zwei Zahlungszielen zu bezahlen, nämlich am kommenden Kreuztag Exaltatio Crucis [14. September 1524] 300 Gulden und den Rest am Heiligkreuztag des Jahres 1525 [14. September 1524].

Dies zu beurkunden, kündigt Erzbischof Albrecht an, sein Sekret an die Rückseite dieses Briefes zu drücken.

Gegeben auf der Martinsburg zu Mainz am Sonntag nach dem Fronleichnamstag 1524.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 53 fol. 058v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22231 (Zugriff am 15.05.2024)