Mainzer Ingrossaturbücher Band 53

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StA Wü, MIB 53 fol. 001

Datierung: 6. November 1522

Regimentsordnung des Erzstiftes Mainz.

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StA Wü, MIB 53 fol. 007

Datierung: 25. Juni 1524

Erzbischof Albrecht entlastet nach seiner Rückkehr aus Magdeburg die Mitglieder seines Rates und seine Sekretäre, die während seiner Abwesenheit das Regiment in Mainz geführt hatten.

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StA Wü, MIB 53 fol. 008

Datierung: 31. Oktober 1519

Erzbischof Albrecht kündigt Landgraf Philip von Hessen die Lösung Gernsheims an.

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StA Wü, MIB 53 fol. 009

Datierung: 17. April 1520

Die Mainzer Statthalter und Räte schreiben dem Landgrafen Philipp, ihnen einen Ort zu benennen, an dem sie die drei Teile des Lösungsgeldes für Gernsheim übergeben können.

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StA Wü, MIB 53 fol. 010

Datierung: 14. September 1520

Bestätigung Landgraf Philipps von Hessen auf das Schreiben des Lorentz Truchseß von Pommersfelden, Domdekan, Statthalter und verordneter Rat zu Mainz, bezüglich der Lösung Gernsheims.

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StA Wü, MIB 53 fol. 010v

Datierung: 29. Mai 1520

Landgraf Philipp von Hessen quittiert Erzbischof Albrecht über den Erhalt der 30.000 Gulden Ablösungsgeld für drei Teile der Pfandschaft Gernsheim und nimmt die Kündigung des vierten Teils entgegen.

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StA Wü, MIB 53 fol. 011v

Datierung: 29. Mai 1520

Landgraf Philipp von Hessen übergibt Erzbischof Albrecht eine Quittung über 700 Gulden, die auf dem Hof zu Gernsheim verschrieben sind.

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StA Wü, MIB 53 fol. 012v

Datierung: 8. Oktober 1520

Erzbischof Albrecht kündigt dem Landgrafen Philipp von Hessen die Lösung des vierten Teils an Burg und Stadt Gernsheim an.

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StA Wü, MIB 53 fol. 013

Datierung: 13. April 1521

Markgraf Kasimir von Brandenburg lässt bezüglich etlicher Streitpunkte einen Vertrag zwischen Erzbischof Albrecht und Landgraf Philipp von Hessen schließen.

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StA Wü, MIB 53 fol. 015

Datierung: 21. Mai 1521

Erzbischof Albrecht gibt Lorentz Truchseß, Sebastian von Rotenhain und Herrn Johann Kuchenmeister alle Vollmacht, für ihn von den Landgrafen Gernsheim und entsprechende Huldigung entgegenzunehmen.

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