Regesten 1000 -1449

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Grathoff, Rgg. Hachenburg 1246b

Datierung: Im Jahr 1246

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Grathoff, Regesten Hachenburg

Weitere Überlieferung:

HHSTAW Abt. 1001 Nr. 634.

Inhalt

Kopfregest:

Kurtze doch wolgegründete Widerlegung deren vermeinten Cöllnischen Informativae deductionis Hachenburg.

Vollregest:

Kurtze doch wolgegründete Widerlegung deren vermeinten Cöllnischen Informativae deductionis Hachenburg belangend, darin deß Gräflichen Hauses und deren Herrn agnaten, insonderheit Graff Christians zu Sayn und Wittgenstein jus und gerechtsamb zu dem Schhloß und Statt Hachenburg mit dessen pertinentien und hierüber zuständiges utile dominium auß denen ergangenen actis erweisen und das wiedrige mit bestandt Rechtens abgelehnet wird.

S. 3: Schloss und Stadt Hachenburg samt Zubehör, sind seit den Zeiten Graf Heinrichs des Großen von Sayn, der 1246 gestorben ist, von den Grafen von Sayn pro feudo innegehabt und besessen worden. Dies geht auch aus der Teilung von 1647 hervor. [Es folgte eine genaue Besitzgeschichte mit den entscheidenden Personen].

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Grathoff, Rgg. Hachenburg 1246b, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22772 (Zugriff am 03.05.2024)