Mainzer Ingrossaturbücher Band 27

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StA Wü, MIB 27 fol. 084v [01]

Datierung: 8. Dezember 1455

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Der Ritter Philipp von Kronberg bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihn gemäß einer (inserierten) Urkunde zum Amtmann in Olm ernannt hat.

In der erzbischöflichen Urkunde werden Bestimmungen zum Schutz der Amtsbewohner und -güter, zur Residenzpflicht in Olm, zur Bereithaltung von acht reisigen bzw. sieben gewappneten Pferden, zur Bemannung der Pforten auf eigene Kosten, zur Hilfepflicht bei Angriffen auf benachbarte Ämter und zur Gehorsamspflicht gegenüber Domdekan und Domkapitel in Zeiten einer Vakanz erlassen. Philipp erhält jährlich 250 Gulden in zwei Raten Amtsgeld, dazu Heu und Stroh für die Pferde. Das Amtsjahr beginnt und endet am Frauentag Conceptionis [8. Dezember]. Philipp hat keinen Anspruch auf die Gefälle im Amt, sondern soll vielmehr den Olmer Keller bei deren Einziehung unterstützen. Philipp kann jederzeit seines Amtes entsetzt werden, darf das Amt aber erst verlassen, wenn ein Nachfolger eingesetzt ist. Ausstehende Amtsgelder und »reisiger Schaden« werden ihm dann noch ersetzt. Als Amtmann leistet er einen Eid und stellt einen Reversbrief aus. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ... geben ...Aschaffemburg an vnser frauwen tag Conceptionis ...1455.

Ritter Philipp schwört, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... an vnnser frauwen tag Conceptionis ... 1455.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 27 fol. 084v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21868 (Zugriff am 19.05.2024)