Mainzer Ingrossaturbücher Band 27

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StA Wü, MIB 27 fol. 081 [01]

Datierung: 11. April 1455

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Vollregest:

Balthasar von Neuhaus (Baltheßar vom Nuwenhuß) bestätigt, dass Erzbischof Dietrich, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches durch Germanien, ihn zum Amtmann in Mörlenbach (Morlebach) ernannt hat.

In der erzbischöflichen (inserierten) Urkunde werden Bestimmungen zum Schutz der Amtsbewohner und -güter, zur Residenzpflicht in Mörlenbach, zu ständige Bereithaltung von drei reisigen Pferden und einem gewappneten Pferd erlassen. Balthasar muss einen karzen knecht, die Pförtner und Torknechte auf eigene Kosten anstellen. Wird ein benachbartes Amt angegriffen, ist er zur Hilfe verpflichtet. In Zeiten einer Vakanz ist er dem Domdekan und Domkapitel zu Gehorsam verpflichtet. Balthasar erhält jährlich in zwei Raten 70 Gulden Amtsgeld. Aus der Kellerei Heppenheim erhält er jährlich 60 Malter Korn, 200 Malter Hafer und 4 Fuder Wein. Balthasar darf die erzbischöflichen Wiesen in Mörlebach nutzen. Sämtliche Gefälle, Renten, sowie Frevel und große und kleine Bußen stehen im nicht zu. Er soll vielmehr den Heppenheimer Keller bei deren Vereinnahmung unterstützen. Sein Amtsjahr beginnt und endet am St. Georgstag [23. April]. Er kann jederzeit seines Amtes entsetzt werden, darf es aber erst verlassen, wenn ein Nachfolger ernannt und eingeführt ist. Ausstehende Amtsgelder und »reisiger Schaden« werden ihm dann noch nach Begutachtung durch Hofmeister, Marschall und einem Rat ersetzt. Er leistet einen Amtseid. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ...geben ... Aschaffemburg am fritage nach dem heyligen ostertage ...1455.

Balthasar schwört, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich zu halten und kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... fritage nach dem heyligen Ostertage ... 1455.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 27 fol. 081 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21867 (Zugriff am 19.05.2024)