Grathoff, Regesten Dahner Burgen

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Grathoff, Regg. Dahner Burgen 1353d Dezember 9

Datierung: 9. Dezember 1353

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Grathoff, Regesten Dahner Burgen

Weitere Überlieferung:

LA Speyer, D 1 Repertorium Urkunden des Hochstifts Speyer Nr.397. (Die Originalurkunde ging im 2. Weltkrieg verloren).

Inhalt

Kopfregest:

Urteil des Wladislaus, Herzog von Teschen, Hofrichter des römischen Königs Karl IV. (1346-1378)u.a. zur Niedermühle zu Dahn.

Vollregest:

Wladislaus, Herzog von Teschen, Hofrichter des römischen Königs Karl IV. (1346-1378) beurkundet im Hofgericht zu Mainz, dass vor ihm Agnes von Meckenheim, vertreten durch Konrad Merkinger, bei ihrem Bruder Johann V. von Dahn, Domherr zu Speyer, ihren Teil des elterlichen Erbes einklagt. Der Wert der betroffenen Hinterlassenschaft ist auf 5.000 Mark Silber geschätzt worden. Dabei handelte es sich um folgende Güter: Burg Birlenbach (Rappoltsteiner Lehen), Dorf Hagenbach, die Niedermühle zu Dahn (Than), der Hof zu Erfweiler, der Zehnt zu Nussdorf und Burrweiler, das Dorf Wernersberg, Bobenthal, die Burgen Neu-Dahn und Tanstein, den Hof zu Walsheim und ein Viertel der Burg Frönsberg (Frundsberg) sowie ein Guthaben in Höhe von 500 Gulden, das sie ihrem Bruder überlassen hatte. Der Beklagte erklärte die fraglichen Güter bis auf das Gut zu Walsheim als Lehensgüter. Das Hofgericht wies die Entscheidung über die Lehengüter den betreffenden Lehensherren zu. Bezüglich der Eigengüter und der fahrenden Habe wurde auf gerechte Teilung erkannt. Hinsichtlich der Forderung Johanns V. von Dahn, seine Schwester solle dann auf die 600 Mark Silber, die sie bereits von den Eltern erhalten habe, sowie den Erlös für Burg Alt-Scharfeneck (Frankenberg) in die zu teilende Erbmasse werfen, legten die Hofrichter der Klägerin die Pflicht des Nachweises auf, dass die beiden letzterwähnten Vermögensstücke ihr von ihren Eltern als Vorwegerbe (praecipium) überwiesen worden ist. Sollte dies nicht so sein, habe sie diese beiden Vermögensstücke in die zu teilende Erbschaftsmasse einzubringen.
Montag nach St. Nikolaustag.

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Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Grathoff, Regg. Dahner Burgen 1353d Dezember 9, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22991 (Zugriff am 16.05.2024)