Grathoff, Regesten Dahner Burgen
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Grathoff, Regg. Dahner Burgen 1351c Juli 25
Datierung: 25. Juli 1351
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Grathoff, Regesten Dahner Burgen
Weitere Überlieferung:
(HStA Düsseldorf Kurkölner Urkunden Nr.519 (Revers des Ritters); Abschriften des 14. Jh. ebd. Kurköln 1 S.186; 4 Bl. 113a). Druck: Lacomblet 3, Nr.499. Regest: REK VI, 1 Nr. 192. Schöpflin, Als. Ill. S.241 (zu Thann im Elsass). Lehmann, Burgen S.148f.
Inhalt
Kopfregest:
Der Ritter Johann III. von Dahn bestätigt, von Erzbischof Wilhelm von Köln mit Burg und Stadt Sulz belehnt worden zu sein.
Vollregest:
Der Ritter Johann III. von Dahn (Than) bestätigt, von Erzbischof Wilhelm von Köln mit Burg und Stadt Sulz samt Zubehör belehnt worden zu sein. Die Lehen sind nach dem erbenlosen Tod des Heinrich von Fleckenstein gen. von Sulz als erledigte Lehen an das Erzstift zurückgefallen. Ritter Johann verspricht, dem Erzbischof nach Aufforderung jederzeit mit 10 gewappneten Reiter zu dienen, allerdings auf Kosten des Erzbischofs. Die Kosten sind ihm während seiner Dienstleistung, nicht früher und nicht später, zu erstatten.
Datum Colonie 1351 ipso die b. Jacobi apostoli.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Grathoff, Regg. Dahner Burgen 1351c Juli 25, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22987 (Zugriff am 16.05.2024)