Grathoff, Regesten Dahner Burgen

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Grathoff, Regg. Dahner Burgen 1340c

Datierung: Im Jahr 1340

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Grathoff, Regesten Dahner Burgen

Weitere Überlieferung:

LA Speyer, F 1 Nr. 63 fol. 6 und 9v-10. LA Speyer, F 1 116 Nr.236 und 237 (teilweise). (Nach LA Speyer, F 1 Nr.59 Index S.3 ist dieser Eintrag auch im GLA Karlsruhe, 67/285 fol. 147, 151 und 151v überliefert). Druck: Andermann, Lehnbuch S. 23 Nr. 3 und S.31 Nr.42 und 43.
Bem.: Der Eintrag muss in das Jahr 1340, das Todesjahr Graf Johanns von Sponheim, fallen, und nicht in die Zeitspanne 1343-1347, in der bereits Walram von Sponheim regierte.

Inhalt

Kopfregest:

Eintrag im ältesten Lehenbuch des Hochstifts Speyer.

Vollregest:

Graf Johann von Sponheim hält von der Speyerer Kirche zu Lehen die Stadt und die Burg in Kreuznach. Ebenso die Burg in Dahn [Grafendahn] mit den gesamten zugehörigen Rechten und Zubehörteilen.

Walter II. genannt Knehtelmann, Edelknecht, hält von der Speyerer Kirche zu Lehen den ihm zustehenden Teil in der alten Burg Dahn [Tanstein].

Johann III. von Dahn, Ritter, hält von der Speyerer Kirche zu Lehen: erstens die Burgen, nämlich die neue und die alte in Dahn mit den gesamten und einzelnen zugehörigen Rechten und Zubehörteilen. [Alt-Dahn und Neu-Dahn] Ebenso das Pfarrbesetzungsrecht, nämlich in Dahn und Hauenstein usw. Ebenso den Anteil des Johann von Wasigen-stein in der alten Burg Dahn. [Tanstein] Ebenso das Dorf Roschbach mit dem dortigen Pfarrbesetzungsrecht.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Grathoff, Regg. Dahner Burgen 1340c, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22968 (Zugriff am 16.05.2024)