Grathoff, Regesten Dahner Burgen

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Grathoff, Regg. Dahner Burgen 1327b März 15

Datierung: 15. März 1327

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Grathoff, Regesten Dahner Burgen

Weitere Überlieferung:

LA Speyer, X 65 Nr.22 Kopialbuch der Herrschaften Dahn und Geisberg pag.7-9.
Bem.: Von der Gefangennahme des Trierer Domherrn Konrad V. von Dahn im Streit um das Erbe mit Adelheid von Dirnberg (Trimberg) und ihren Söhnen nach dem Tod des Johann I. von Dahn berichtet auch Holbach 1, S.42 Anm.9.

Inhalt

Kopfregest:

Gunther von Landsberg wird Verwalter auf Alt-Dahn und Grafendahn.

Vollregest:

Bischof Emich von Speyer bekennt, dass er dem achtbarn manne Gunther von Landsberg, Speyerer Kanoniker, die burgk zu Nuwen Than und das Alt Tahn, [Grafendahn und Alt-Dahn] die ihm und seinem Stift nach dem Tod des Ritters Johans I. von Dahn (Than), seines Truchsessen, der ohne Lehenserben verstorben ist, heimgefallen sind, als Verwalter anvertraut (gegeben und geantwortet) hat. Gunther muss die Burgen auf Verlangen zurückgeben. Baukosten etc. werden ihm erstattet. Er darf aber den Hausrat und die Lebensmittel nicht mitnehmen. Wäre es, dass er Konrad V. von Dahn (Than), den die achtbar frauwe Adelheid von Dirnberg (Triberg), Witwe Johans I. von Dahn (Than), gefangen hatte und dem Bischof übergeben sollte, in die Hände bekommt, soll er ihn mit unser manne urteill der Adelheid ausliefern und der Witwe und ihren Kindern auch die beiden Burgen samt des zugehörigen Gutes zurückgeben. Der Bischof kündigt sein Siegel an.
Gebenn 1327 an dem sondag Oculi vor halpfasten.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Grathoff, Regg. Dahner Burgen 1327b März 15, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22940 (Zugriff am 16.05.2024)