Grathoff, Regesten Dahner Burgen

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Grathoff, Regg. Dahner Burgen 1317 Mai 20

Datierung: 20. Mai 1317

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Grathoff, Regesten Dahner Burgen

Weitere Überlieferung:

Stadtarchiv Mainz, Abt. 13/538 Kopialbuch des Zisterzienserklosters Otterberg Bl. 62. Druck: Frey/Remling S.321f. Nr.374. - Regest: Dolch/Munich Nr.588.

Inhalt

Kopfregest:

Heinrich von Dahn wird genannt.

Vollregest:

Dekan [Colinus] von Zell bekundet als vom apostolischen Stuhl eingesetzter Richter: Vor längerer Zeit hat Mechthild, die Tochter des Baum von Harxheim, testamentartisch für ihr Seelenheil den Mönchen des Klosters Otterberg 1 Morgen Acker auf der Höhe am Stenlendin vermacht, wobei oben Heinrich [VI. oder VII.] von Dahn (Heinrico de Dan) und unten Johann gen. Hartung Anrainer sind. Dann hat Peter gen. Effenbuhl so, als ob er der Erbe wäre, das Kloster an der Inbesitznahme gehindert. Daraufhin haben die Mönche den Fall vor das Gericht des Ausstellers gebracht. Dieses hat auf einem Gerichtstag den Sachverhalt untersucht und das Geständnis des Peter sowie den Verzicht des Klosters auf Schadenersatz entgegengenommen. Peter darf im laufenden Jahr bei Strafe der Exkommunikation das Kloster nicht an der Einbringung der Feldfrüchte hindern.
Datum anno Domini 1317 feria VI proxima ante diem penthecostes.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Grathoff, Regg. Dahner Burgen 1317 Mai 20, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22932 (Zugriff am 16.05.2024)