Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 268 [01]

Datierung: 29. Juni 1448

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Vollregest:

Erzbischof Dietrich bestätigt, dass der Streit des verstorbenen Ludwig Schenk von Schweinsberg und Otto Winther an ihn verweisen wurde. Erzbischöfliche Amtsträger (die vnsern) hatten in seinem Namen Bekümmerung, Gebot und Verbot auf Ottos Güter gelegt. Nun übergibt der Erzbischof kraft dieser Urkunde diese Güter Ottos Ehefrau Anne und seinem Schwiegersohn Gerlach Scherlentzer auf Bitte der frunde Ottos. Die Belastungen, die der Keller zu Amöneburg und die erzbischöflichen Amtleute auf die Güter gelegt hatten, sind hiermit aufgehoben. Anne und Gerlach dürfen sich der Güter bedienen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... zu Aschaffemburg an sant peter vnd pawels der heilgen Aposteln tage ... 1448.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 268 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22058 (Zugriff am 27.04.2024)