Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 205 [01]

Datierung: 3. Januar 1447

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Gotschalk (Gotschalck) Herr zu Plesse bestätigt, dass Erzbischof Dietrich ihm erlaubt hat, die Hälfte des Zehnten zu Bovenden (Bouenten) samt Zubehör, erzbischöfliches Lehen, dem Johann Gerlachs, Bürger zu Göttingen, für 500 rheinische Gulden zu versetzen. Gotschalk sagt zu, das Pfand binnen 4 Jahre für die gleiche Summe wieder an sich zu lösen. Geschieht dies nicht, kann der Erzbischof den Zehnten an sich lösen und damit tun und lassen was er will. Gotschalk wird Johann Gerlachs gebieten, das Pfand nach Ablauf der 4 Jahre zur Lösung freizugeben. Gottschalk kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... dinstage nach dem heiligen Cristtage ... 1447

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 205 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21947 (Zugriff am 27.04.2024)