Mainzer Ingrossaturbücher Band 25

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StA Wü, MIB 25 fol. 158v [01]

Datierung: 16. August 1445

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Johann von Lindau, Domherr zu Mainz, Reinbold (Reinbolt, Reinolt) von Assmannshausen (Haßmanßhusen) und Frantz Bergkmeister bestätigen, dass Erzbischof Dietrich ihnen aus Gunst und Gnade sein Bergwerk bei Assmannshausen ( gelegen vnder Haßmanßhusen), das im Erbe des Reinbolt liegt, so weit dieses reicht und Erzbischof und Stift des züthun hai[n] mit seinen adern vnd Metalle zwei Jahre geliehen hat.

Von diesem Bergwerk dem Erzbischof und seinem Stift ist [üblicherweise] ein jährlicher Zins zu zahlen. Die Herren dürfen das Bergwerk aber in den kommenden zwei Jahren gebrauchen und nutznießen, ohne dem Erzbischof diesen Jahreszins zu zahlen. Die Abmachung beginnt am kommenden St. Bartholomeustag [24. August]. Nach Ablauf der zwei Jahre können sie weiter arbeiten, müssen aber gemäß Bergwerksrecht dem Erzbischof jährlich die Abgabe leisten. Ihnen ist es gestattet, aus dem erzbischöflichen Forst so viel Holz zu entnehmen wie es zum abstreben und brennen (stippern vnd zu boernen) im Bergwerk notwendig ist. Der Erzbischof wird sie in der Nutzung des Bergwerks schützen. So ist es in einer Urkunde vereinbart worden. Die Herren geloben, alle Punkte unverbrüchlich zu halten. Domherr Johann von Lindau siegelt für die anderen Herren mit.

- ... gegeben ... Montag nach vnser lieben frauwen tag assumptionis ... 1445.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 25 fol. 158v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21815 (Zugriff am 26.04.2024)