Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 133v [01]
Datierung: 22. Mai 1445
Inhalt
Vollregest:
Hans zu Frankenstein (Franckenstein) und seine Ehefrau Anna bestätigen, dass Erzbischof Dietrich dem Beringer von Berlichingen, ihrem verstorbenen Vater und Schwiegervater, 1.500 Gulden schuldig geblieben ist. Dafür zahlte der Erzbischof jährlich am Martinstag [11. November] 100 Gulden als Gülte. Erzbischof Dietrich hat nun die 1.500 Gulden samt der letztjährigen Gülte von 100 Gulden und dem diesjährigen Gültanteil in Höhe von 25 Gulden bezahlt und den Hauptbrief damit ausgelöst. Ihr Anspruch ist damit erloschen.
- ...geben ... Samßtag nach dem heiligen phingstage ... [14]45.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Frankenstein: Anna (Aussteller)
- Frankenstein: Hans von (Aussteller)
- Berlichingen: Beringer von (Nennung)
Körperschaften
- Berlichingen : Herren von (Nennung)
- Frankenstein [Odenwald] : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 133v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21755 (Zugriff am 09.05.2024)