Mainzer Ingrossaturbücher Band 25
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StA Wü, MIB 25 fol. 024v [02]
Datierung: 26. Mai 1443
Quelle
Aussteller:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Vollregest:
Erzbischof Dietrich erklärt, dass Burg (Sloß) Schauenburg (Schauwenburg) samt Zubehör nicht in den Händen der Irmel, der Witwe des Hartmann von Handschuhsheim (Hentschußheim), lassen will. Er hat ihr deshalb die Lösung angesagt (abgekundiget). Der Ritter Konrad von Frankenstein (Franckstein), Burggraf auf Burg Starkenburg, der erzbischöfliche lieber getrue, hat ihn gebeten, ihm die Burg samt Zubehör zu überlassen. Man hat einen Preis von 8.000 Gulden vereinbart. Ritter Konrad hat ihm bereits vorab 2.000 Gulden gegeben, die restlichen 6.000 Gulden soll er Frau Irmel als rechtmäßige Lösungssumme geben. Der Erzbischof verpflichtet sich, die Burg dem Ritter Konrad bzw. dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde bis zum Martinstag [11. November] zu den alten Bedingungen als Pfand auszuhändigen. Eine Lösung durch den Erzbischof ist nur mit der einmaligen Zahlung von 8.000 Gulden möglich, Ritter Konrad hat kein Recht, eine Lösung zu fordern. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- ... geben ... zu Aschaffenburg am Sontag ... vocem Jocunditatis ... 1443.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Dietrich [Eb. 1434-1459] (Aussteller)
- Handschuhsheim: Irmel von (Nennung)
- Handschuhsheim: Hartmann von (Nennung)
- Frankenstein: Konrad von (Bürge)
Ortsindex
- Schauenburg [Bergstraße] : Burg (Nennung)
- Aschaffenburg - Stadt : Aschaffenburg - Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Starkenburg : Burggrafen (Nennung)
- Handschuhsheim : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 25 fol. 024v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/20422 (Zugriff am 26.04.2024)