Brück, Quellen Rheinhessens

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Brück, Regesten Rheinhessens Nr. 092

Datierung: 19. Juni 1632

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Archiv: Brück, Quellen Rheinhessens

Weitere Überlieferung:

  • Brück, Quellen Rheinhessens S. 20 mit Verweis auf: Riksarkivet Stockholm A.0 Skr. I,7 S.438 f. Nr.482.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Vollregest:

Oxenstierna genehmigt Bürgermeister und Rat von Worms auf ihr inständiges und bewegliches suchen die wurckliche einnehmung des zehenden, auch administration der samptlichen geistlichen guter, des bischöflichen und Johanniter hoofs, des thumbs und anderer stiffter, kirchen und clöster etc. capitalien, guter und gefallen, so viel deroselben in der statt territorio und gemarckung befintlich sein, und selbe von den gaistlichen allda in posses gehabt, genutz und gebraucht worden. Sie sollen aber über die Einnahmen dem König von Schweden Rechnung legen. Die schwedischen Truppen werden angewiesen, die Stadt bei der Einsammlung der Zehnten und in der Verwaltung der Güter nicht zu behindern.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

Brück, Regesten Rheinhessens Nr. 092, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/21519 (Zugriff am 28.04.2024)