Mainzer Ingrossaturbücher Band 52

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StA Wü, MIB 52 fol. 003v [02]

Datierung: 25. August 1515

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 52 fol. 3v. Kollationiert durch P. D.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht erlaubt als Lehnsherr seinem Schultheißen zu Heiligenstadt Hans Bodunge, seine Ehefrau auf mainzischen Lehengütern lebenslang zu bewittumen.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht erlaubt als Lehnsherr seinem Schultheißen zu Heiligenstadt (Heilgenstat) und »lieben Getreuen« Hans Bodunge, seine Ehefrau auf seinen mainzischen Lehengütern lebenslang zu bewittumen. So ist es Herkommen und Gewohnheit im Erzstift Mainz. Nach ihrem Tod wird das Lehen wieder ledig und frei.

Gegeben zu Heiligenstadt am Samstag nach St. Bartholomäustag 1515.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 52 fol. 003v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23006 (Zugriff am 18.05.2024)