Mainzer Ingrossaturbücher Band 52

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StA Wü, MIB 52 fol. 002v [02]

Datierung: 10. März 1515

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 52 fol. 2v-3

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht gestattet seinem Amtmann zu Krautheim Contz von Dottenheim, seine nicht erbfähigen Kinder am Schloss zu Ober-Schüpf solange zu beweisen, bis sie von seinen Lehenserben ausbezahlt werden.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht gestattet seinem Amtmann zu Krautheim Contz von Dottenheim, seine mit Margarethe Wafflerin gezeugten Kinder Contze, Elisabeth und Margarethe, die nicht erbfähig sind, nach seinem Tod, damit sie nicht am Bettelstab enden, mit 400 Gulden an Wert an seinem Teil des Schlosses zu Ober-Schüpf (Obern schupff), mainzisches Lehen, so lange zu beweisen, bis sie von den Lehenserben des Contz mit 400 Gulden ausbezahlt werden.

Der Erzbischof und sein Stift behalten sich alle Rechte an dem Lehen vor.

Gegeben zu Aschaffenburg am Samstag nach dem Sonntag Reminiscere 1515.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 52 fol. 002v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23003 (Zugriff am 18.05.2024)