Mainzer Ingrossaturbücher Band 52

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StA Wü, MIB 52 fol. 002v [01]

Datierung: 5. März 1515

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 52 fol. 2v. Kollationiert durch Pan. Dorff.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Bewittumung der Anna Ulner von Dieburg.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht ist einverstanden, dass Henne Ulner von Dieburg seine Ehefrau Anna für ihr eingebrachtes Heiratsgut mit 150 Gulden bewittumt. Da er nicht über so viel Eigengut verfügt, hat er den Erzbischof gebeten, dies auf seinem Teil des hübzehendts vnnd hübkorns zu Dieburg, die er gemeinsam mit den Groschlag und Ulrich Ulner vom Stift Mainz zu Lehen trägt, vorzunehmen. Erzbischof Albrecht gibt seine Erlaubnis, aber nur so lange, wie Anna lebt.

Gegeben zu Aschaffenburg am Montag nach dem Sonntag Reminiscere 1515.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 52 fol. 002v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/23002 (Zugriff am 18.05.2024)