Mainzer Ingrossaturbücher Band 52

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StA Wü, MIB 52 fol. 001 [02]

Datierung: 14. Februar 1515

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 52 fol. 1-1v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht erlaubt Philipp Echter von Mespelbrunn, seine Ehefrau Elisabeth geb. Gräfin von Werdenberg auf mainzischen Lehensstücken zu bewittumen.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass sein »lieber Getreeuer« Philipp Echter vopn Mespelbrunn (Mespelbron) ihm mitgeteilt hat, gemäß einer Heiratsberedung seine Ehefrau Elizabeth geborene zu Werdenberg mit einer gewissen Summe bewittumen zu wollen. Da er dies auf Eigengut nicht leisten könne, bittet er, dies auf mainzischem Lehengut vornehmen zu dürfen.

Der Erzbischof stimmt dieser Bitte zu. Elizabeth darf als Witwe das Wittum lebenslang nutzen und, solange sie unverheiratet bleibt, ihre Behausung zu Mespelbrunn nehmen. Der Erzbischof behält sich aber Mannschaft, Dienst und alle Gerechtigkeit auf dem Lehen vor.

Gegeben zu Aschaffenburg am Tag Valentini 1515.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 52 fol. 001 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22999 (Zugriff am 18.05.2024)