Mainzer Ingrossaturbücher Band 52

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StA Wü, MIB 52 fol. 001 [01]

Datierung: 2. Januar 1515

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

MIB 52 fol. 1

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Albrecht erlaubt Wolff von Than, 500 Gulden auf dem Zehnt Nußdorf, mainzisches Lehen, für vier Jahren zu verleihen.

Vollregest:

Erzbischof Albrecht bestätigt, dass ihm sein »lieber Getreuer« Wolff von Than mitgeteilt hat, dass er mit Krankheit beladen sei, über wenig Leibesnahrung verfüge und seinen Lebensunterhalt so nicht bestreiten könne. Er bittet den Erzbischof ihm zu erlauben, auf seinem Teil des Zehnten zu Nussdorf (Nussdorf), seinem mainzischen Lehen, 500 Gulden zu verleihen.

Der Erzbischof erlaubt ihm, sein Lehen, dass er von seinem Vater Ulrich von Than ererbt hat, mit 500 Gulden zu beleihen. Wolff muss aber den Zehntanteil binnen vier Jahren wieder auslösen.[a] Geschieht dies nicht, behält sich der Erzbischof vor zu, den Zehntanteil an sich zu ziehen.

Gegeben auf der Martinsburg in der Stadt Mainz am Dienstag nach dem neuen Jahrstag 1515.

Fußnotenapparat:

[a] Am Seitenrand die Bemerkung: »Ist wieder gelöst.«

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 52 fol. 001 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/22998 (Zugriff am 14.05.2024)