Mainzer Ingrossaturbücher Band 52

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StA Wü, MIB 52 fol. 001 [01]

Datierung: 2. Januar 1515

Erzbischof Albrecht erlaubt Wolff von Than, 500 Gulden auf dem Zehnt Nußdorf, mainzisches Lehen, für vier Jahren zu verleihen.

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StA Wü, MIB 52 fol. 001 [02]

Datierung: 14. Februar 1515

Erzbischof Albrecht erlaubt Philipp Echter von Mespelbrunn, seine Ehefrau Elisabeth geb. Gräfin von Werdenberg auf mainzischen Lehensstücken zu bewittumen.

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StA Wü, MIB 52 fol. 001v

Datierung: 24. Februar 1515

Graf Eberhard von Königstein gestattet als Statthalter des Erzbischofs Albrecht der Gemeinde Seligenstadt zur Bezahlung der Landsteuer dem Johann Gast, Pfarrer zum Hayn, eine Leibgedingsgülte zu...

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StA Wü, MIB 52 fol. 002

Datierung: 2. März 1515

Bewilligung des Domkapitels zu Mainz bezüglich der Landsteuer.

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StA Wü, MIB 52 fol. 002v [01]

Datierung: 5. März 1515

Bewittumung der Anna Ulner von Dieburg.

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StA Wü, MIB 52 fol. 002v [02]

Datierung: 10. März 1515

Erzbischof Albrecht gestattet seinem Amtmann zu Krautheim Contz von Dottenheim, seine nicht erbfähigen Kinder am Schloss zu Ober-Schüpf solange zu beweisen, bis sie von seinen Lehenserben ausbezahlt...

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StA Wü, MIB 52 fol. 003

Datierung: 17. März 1515

Bewittumung der Helena von Gemmingen.

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StA Wü, MIB 52 fol. 003v [01]

Datierung: 25. April 1515

Erzbischof Albrecht erlaubt dem Grafen Philip zu Hanau, dem Frauenkloster Dalheim eine Gülte am Zoll Ehrenfels auf Wiederkauf zu verkaufen.

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StA Wü, MIB 52 fol. 003v [02]

Datierung: 25. August 1515

Erzbischof Albrecht erlaubt als Lehnsherr seinem Schultheißen zu Heiligenstadt Hans Bodunge, seine Ehefrau auf mainzischen Lehengütern lebenslang zu bewittumen.

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StA Wü, MIB 52 fol. 004

Datierung: 6. November 1515

Erzbischof Albrecht erlaubt dem Georg von Brandenburg, seine Eehfrau auf mainzischen Lehengütern zu bewittumen.

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