Mainzer Ingrossaturbücher Band 52
Sie sehen die Quellen 471 bis 480 von insgesamt 480.
StA Wü, MIB 52 fol. 336v
Datierung: 2. März 1520
Vertrag zwischen Wolff Marschall genannt von Iben und Philip von Heddesdorf bezüglich ausstehender Gültzahlungen.
StA Wü, MIB 52 fol. 338
Datierung: 17. Februar 1520
Vertrag zwischen Johann Schymeck, Bürger zu Aschaffenburg, einerseits, und den Erben des Johann und des Wiegand Keßler andererseits.
StA Wü, MIB 52 fol. 341
Datierung: 26. Juni 1520
Erzbischof Albrecht erklärt, warum er in die Erneuerung der Erbverbrüderung zwischen Hessen und Sachsen keineswegs einwilligen will.
StA Wü, MIB 52 fol. 342
Datierung: 13. September 1520
Mandat und Gebot, das niemand weltliches Erbe, Häuser, Weingärten, Äcker und andere Güter, die in der Stadt Mainz und ihrem Burgbann liegen, in die Hand gefreiter Personen verkaufen oder kommen...
StA Wü, MIB 52 fol. 342v
Datierung: 4. August 1518
Revers des Georg Heußlein bezüglich seiner lebenslangen Dienerschaft.
StA Wü, MIB 52 fol. 343v
Datierung: 22. August 1517
Erzbischof Albrecht erlaubt seinem Diener Georg Heußlein, den Grafen Michael von Wertheim und Schenk Eberhard von Erbach von seinen Dienstpflichten auszunehmen.
StA Wü, MIB 52 fol. 344v
Datierung: 12. April 1519
Die Gemeinde Lorch bestätigt, dass Erzbischof Albrecht usw. in Anbetracht ihrer Schulden für sie beim Kaiser eine fünfjährige Freiheit erlangt hat. Sie versprechen künftig vor dem Viztum und...
StA Wü, MIB 52 fol. 345
Datierung: 6. März 1518
Tiburt geborene von Lutter, Witwe des Contz Rüdt (Ruden), wohnhaft zu Miltenberg, bestätigt, dass ihr Ehemann ihr und ihren Erben 2.100 Gulden auf allem, was er besessen hat, es seien Lehen oder...