Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 184 [01]

Datierung: 23. Dezember 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Dietrich von Partenheim wird Amtmann auf der Heimburg.

Vollregest:

Dietrich von Partenheim bekennt, dass Erzbischof Dietrich, sein »gnädiger lieber Herr« ihn zum Amtmann auf der Heimburg (Heimberg, Heymburg) gesetzt hat.

In der inserierten Urkunde des Erzbischofs heißt es u.a., dass Amtmann Dietrich, sein »lieber Getreuer« Kleriker, Klöster, Burgmannen, Bürger, Holden und Hintersassen des Amtes nach bestem Vermögen schützen und schirmen soll. Er muss auf Schloss Heimburg wohnen. Wird das Amt angegriffen muss er, sobald er dazu aufgefordert wird bzw. dessen gewahr wird, alles unternehmen, um den Angriff abzuwehren. In Zeiten einer Vakanz, auch bei einer Gefangenschaft des Erzbischofs, unterstellt sich der Amtmann dem Mainzer Domdekan und dem Kapitel.
Dietrich erhält jedes Jahr 30 Gulden, 18 vom Kran in Heimbach, die restlichen 12 Gulden wird ihm der amtierende Landschreiber im Rheingau zu Weihnachten bezahlen. Daneben erhält er jährlich 1 Fuder Wein.
Das Amtsjahr beginnt am heutigen Tag. Die Wächter auf der Heimburg werden wie bisher vom Erzbischof entlohnt. Der Erzbischof kann Dietrich jederzeit seines Amtes entsetzen. Amtmann Dietrich muss das Amt dann ohne weitere Forderungen zu stellen räumen, aber erst, wenn ein neuer Amtmann eingeschworen ist und seinen Reversbrief gegeben hat. Amtmann Dietrich schwört einen Eid zu den Heiligen. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an. - ... geben ... Lanstein vff dem heiligen Cristabent ...1441.

Amtmann Dietrich gelobt, vorstehende Abmachungen unverbrüchlich einzuhalten und dem Erzbischof mit dem Amt zu gewarten.
Amtmann Dietrich kündigt sein Siegel an.

- ... geben ... Cristabent ...1441.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 184 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/16765 (Zugriff am 26.04.2024)