Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 133v [02]

Datierung: 17. Juni 1441

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Dietrich ist einverstanden, dass die Herren von Helmstatt der Elchin, der Ehefrau des Martin, Lehen im Wert von 1.200 Gulden als Wittum überlassen.

Vollregest:

Erzbischof Dietrich anerkennt die treuen Dienste, die die Ritter und Brüder Hans und Wiprecht (Wyprecht) von Helmstatt, seine »lieben Getreuen« ihm und seinem Stift geleistet haben. Auf ihre Bitte erlaubt er ihnen, dass sie ihre mainzischen Lehen, die sie in Gemeinschaft zu Käfertal (Keferndail), zu Heppenheim und zu Bensheim (Benßheim) besitzen, samt Zubehör der Elchin, der Frau des Martin, Stieftochter der Brüder, für 1.200 Gulden als Wittum überlassen haben. Diese 1.200 Gulden soll Elchin zu Lebzeiten nach Wittumsrecht und Gewohnheit innehaben. Lehenschaft und Mannschaft des Erzstiftes an dem Gut bleiben vorbehalten.
Die Brüder kündigen ihre Siegel an.

- ... geben ... zu wiesebaden am Samßtag nach vnsers heren lichnams tag ... 1441.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 133v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/15912 (Zugriff am 27.04.2024)