Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

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StA Wü, MIB 24 fol. 058 [01]

Datierung: 18. Mai 1440

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Schiedsgerichtsvertrag zwischen Hans von Walborn und der Stadt Friedberg.

Vollregest:

Im Streit zwischen Hans von Walborn und dem Rat und der Stadt Friedberg ist am heutigen Tag ausgehandelt worden, dass Hans von Walborn innerhalb von drei Wochen der Stadt ein Verzeichnis seiner Forderungen überbringen soll. Die Stadt soll darauf antworten.

Beide Schreiben werden binnen drei Wochen dem Erzbischof Dietrich von Mainz übermittelt, der dann einen Tag zur Schlichtung des Streits anberaumen wird. Als spätester Termin eines für beide Parteien verbindlichen Entscheids wird der 24. August (Batholomäustag) genannt.

Zeugen: Junker Diether von Isenburg, Herr zu Büdingen, Frank von Kronberg der alte, Henrich Leubing, Doktor etc., Adam von Allendorf (Aldendorff), Viztum, und Konrad von Lomersheim (Lomerßheim), Landschreiber im Rheingau (Rinckauwe).

- Gescheen vnd Ergeben Jn dem Closter zu den predigern zu Mentze am mitwochen nach dem heiligen pfingstage ...1140

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 24 fol. 058 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/13613 (Zugriff am 26.04.2024)