Mainzer Ingrossaturbücher Band 24

Sie sehen die Quellen 361 bis 370 von insgesamt 554.

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StA Wü, MIB 24 fol. 196v [01]

Datierung: 28. Dezember 1441

Karl von Thüngen-Reußenburg verpfändet Einkünfte seines Orber Burglehens, bleibt aber weiterhin Lehnsträger.

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StA Wü, MIB 24 fol. 197 [01]

Datierung: 1. Januar 1442

Erzbischof Dietrich antwortet dem Ritter Karl von Thüngen-Reußenburg auf dessen Schreiben zur Verpfändung des Burglehens in Orb.

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StA Wü, MIB 24 fol. 197 [02]

Datierung: 30. November 1431

Gute von Thüngen und Karl von Thüngen bekennen, 20 Gulden Geld, die sie jährlich als Orber Burglehen erhalten, dem Kraft von Trohe und dessen Ehefrau verpfändet zu haben.

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StA Wü, MIB 24 fol. 197v [01]

Datierung: 21. September 1442

Graf Ruprecht von Virneburg versucht vergeblich, mit einem Mannlehen in Lahnstein belehnt zu werden.

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StA Wü, MIB 24 fol. 198 [01]

Datierung: 22. Februar 1442

Hans Kodwijß wird Amtmann in Fürstenau.

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StA Wü, MIB 24 fol. 199 [01]

Datierung: 26. März 1442

Der Ritter Hans Landschade von Steinach bewittumt seine Ehefrau Agnese auf mainzische Mannlehen in Steinbach und Fürth.

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StA Wü, MIB 24 fol. 199 [02]

Datierung: 12. März 1442

Erzbischof Dietrich regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Hans von Dürn

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StA Wü, MIB 24 fol. 199v [01]

Datierung: 6. August 1442

Erzbischof Dietrich kündigt dem Herrn von Stein-Oberstein und dem Herrn von Windberg [in getrennten Schreiben] das Dienstverhältnis auf.

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StA Wü, MIB 24 fol. 199v [02]

Datierung: 15. November 1442

Reinhard von Hardheim weist seiner Ehefrau einen Morgengabe auf seinem Teil des Zehnten zu Hundheim an.

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StA Wü, MIB 24 fol. 200 [01]

Datierung: 1442

Bischof Friedrich von Worms schlichtet im Streit zwischen Erzbischof Dietrich und Jtel von Westernach.

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