Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0828

Datierung: 12. Juni 1357

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Aufgenommen (nach dem Or.) in das, Reg. 867 genannte Notariatsinstrument.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

König Karl ermahnt den Domdekan und das Domkapitel zu Mainz, ihm die versprochenen Urkunden über Oppenheim endlich zuzusenden.

Vollregest:

König Karl an den Domdekan und das Domkapitel zu Mainz: Er hat sie vor langer Zeit häufig ermahnt und ihnen kürzlich ernstlich geschrieben, dass sie, wie sie ihm versprochen haben: die in ihrem Besitz befindlichen Urkunden des Reiches über Oppenheim und das Zugehörige[a] ihm zusenden sollten oder aber eine urkundliche Erklärung (quitancienbriefe), dass diese Urkunden, falls sie ans Licht kämen, ungültig seien. Da sie das noch nicht getan haben, so ermahnt er sie aufs ernstlichste, die Urkunden auszuliefern oder die Erklärung zu geben. Für den Fall, dass sie sich weigern, sind sein Schultheiß von Oppenheim und alle seine Burgmannen und Diener daselbst und anderswo angewiesen, Güter und Gülten des Domkapitels und der [Mainzer] Kirche anzugreifen, bis sein Verlangen erfüllt wird.

- G. zu Sulczpach an dem nehstin mantag nach unsirs herren lichames tag regn. 11, imp. 3.

Fußnotenapparat:

[a] Vgl. Reg. 441 und Reg. 867. - Am 24. Dez. 1356 hatte der Kaiser Oppenheim, Odernheim, Schwabsburg, Nierstein, die beiden Ingelheim, Groß-Winternheim mit den zugehörigen Dörfern für 33.000 Gulden an die Stadt Mainz versetzt, am 7. März 1357 erhielten Worms und Speier um weitere 7.000 Gulden Anteil an der Pfandschaft (Böhmer-Huber Nr. 2555 und 2626).

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Keine

Metadaten

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0828, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/7119 (Zugriff am 28.04.2024)