Vigener - Erzbischofsregesten (1354-1374)

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Vigener, RggEbMz Nr. 0508

Datierung: 12. Januar 1356

Quelle

Aussteller:

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Ausstellungsorte:

Archiv: Vigener, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Vigener, Regesten mit Verweis auf: Or. Perg.: München, Reichsarchiv (Erzstift Mainz. Nachtrag fasc. 37). Das Majestätssiegel fehlt (Schnurlöcher). - Per dominum imperatorem Luthom[ischlensis] episcopus cancellarius. - R. Hertwicus. - Kop.: Würzburg, Lib. reg. 4 f. 170v. - Reg.: Sauer, Nass. UB. I 3, 298 Nr. 2802 (aus der Kopie).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

König Karl erneuert ein Zollprivileg für Erzbischof Gerlach.

Vollregest:

König Karl hatte früher dem Erzbischof Gerlach, seinem lieben Neffen und Fürsten, ein Zollprivileg verliehen, Gerlach konnte es indes nicht benutzen, weil er damals keine Macht über sein Stift hatte. Da Gerlach nun mit Gottes Gnade und des Kaisers Hilfe in sein Stift gekommen ist, so erneuert König Karl dem Erzbischof, da dieser ihm unter großen Kosten treu gedient hat, mit Rücksicht auf die großen Schulden des Erzstiftes, jene Gnade und gibt ihm so 4 Turnosen auf jedes Fuder Wein und auf Kaufmannsgut nach Verhältnis (nach der markczal). Der Erzbischof kann diesen Zoll anlegen auf dem Rhein oder Main, wo er will, und so lange erheben, bis er 30.000 Gulden "Florenczer gewichte" davon eingenommen hat. Wer den Erzbischof hindert, verfällt einer Buße von 100 Pfund Gold, die halb der kaiserlichen Kammer, halb dem Erzbischof zukommt.

- G. zu Nuremberg 1356 des nehesten dinstages nach dem obirsten tage regn. 10, imp. 1.

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Keine

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Zitierhinweis:

Vigener, RggEbMz Nr. 0508, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/6642 (Zugriff am 26.04.2024)