Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3746

Datierung: 29. November 1316

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: Köln, Stadtarchiv (Urk. Nr. 871). Unter dem Umbug links: XIV; rechts auf dem Umbug: Registrata Jo Treb[a]; rückseitig; Egidius de Bake. - Gedr.: Sauerland, Urk. u. Reg. zur Gesch. der Rheinlande 1, 209 Nr. 430. - Reg.: Höhlbaum, Mitteilungen aus dem Stadtarchiv zu Köln 21, (1892) 70 Nr. 871; Kisky, Regesten 4, 213 Nr. 961.

Inhalt

Kopfregest:

Papst Johann XXII. schreibt an den Abt des Klosters S. Jakob, den Propst von S. Paul und den Archidiakon de Ardenna in Sachen einer Beschwerde über Erzbischof Heinrich von Köln.

Vollregest:

P. Johann XXII. an den Abt des Klosters S. Jakob, den Propst von S. Paul und den Archidiakon de Ardenna, Lütticher Diöz.: der Dekan und das Kapitel von St. Gereon in Köln haben sich darüber beschwert, dass Erzbischof Heinrich von Köln anlässlich eines von ihm erbetenen Stellentauschs dem Otto gen. Loyf von Cleve die zuvor von Siegfried von Renneberg im Gereonsstift besessene Stelle übertragen hat, obwohl dem Stift seit alters das Recht zusteht, die Präbenden selbst zu übertragen. Das Stift weigerte sich, dem Befehl des Erzbischofs zu gehorchen und Otto aufzunehmen, und da der Erzbischof in der Ferne weilte, protestierten sie gegen den Befehl vor angesehenen (probi) Männern und appellierten dagegen an die Kurie. Danach hat Heinrich von Virneburg (Wernemborgh-), Propst von Bonn, als Generalvikar des Erzbischofs auf Bitten Ottos dem Stifte befohlen, den Otto aufzunehmen, widrigenfalls er die Exkommunikation gegen den Dekan und einige Kapitulare, die Suspension über das Kapitel und das Interdikt über das Stift verhängen werde. Das Kapitel wandte dagegen ein, dass es Appellation eingereicht habe gegen den Befehl des Erzbischofs und dass deren Frist noch nicht abgelaufen sei, und als der Propst diesen Einwand nicht beachtete, appellierten sie an den Papst; sie bitten ihn, es ihnen nicht zum Nachteil gereichen zu lassen, dass sie die Appellation nicht fristgerecht eingereicht haben. Der Papst befiehlt den Adressaten, die Sache zu entscheiden.

- D. Avinione III. kal. dec. pont anno I.

Fußnotenapparat:

[a] Vidal, Benoit XII. Nr. 2668 und 4510: Joh. de Trebis prep. Anagnin.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3746, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8494 (Zugriff am 16.05.2024)