Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3696

Datierung: 19. September 1330

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop. saec. XV: Hannover III, 47.

Inhalt

Kopfregest:

Die Herren von Hardenberg, bekunden, daß sie alles Recht, das sie an der Burg Gieselwerder und der Vogtei Howardessen haben, für 3 Jahre an die Herren von Stockhausen abtreten.

Vollregest:

Bernhard von Hardenberg (Hardenberghe) famulus; Theoderich und Hildebrand, seine Söhne und Erben[a], bekunden, dass sie alles Recht, das sie ex parte der Burg Gieselwerder (Gyslenwerdere) de iure vel de facto ratione advocatie [curie ... seu allodii][b] in Howardessen[c] haben, mit Zustimmung von Abt und Konvent des Klosters Bursfelde, des Eigentümers des Hofes, für 3 Jahre an den Ritter Heinrich von Stockhausen (-husen) und seine Söhne und Erben Albert und Heinrich zu freiem Besitz abtreten. Nach Ablauf von 3 Jahren sollen die von Stockhausen den Ausstellern, solange die Burg Gieselwerder von der Mainzer Kirche im Besitz haben, jährlich von dem Hof zu Howardessen am Jahrestag (in memoria) des hl. Michael ½ Mk. reinen Silbers zahlen. Es siegelt Bernhard zugleich für seine siegelkarenten Söhne.

- D. 1330 in die b. Michaelis.[a] [d]

Quellenkommentar:

An dieser Stelle sei nochmals auf Reg. 3120 vom 10. Dez. 1330 verwiesen.

Fußnotenapparat:

[a] s. Reg. 2775 und Falk, Behördenorganisation 80 Nr. 28; ferner Reg. 3195, 3203.
[b] Aus der Überschrift zu ergänzen.
[c] s. Urkb. der Stadt Hameln: Orts- und Personenregister.
[d] Entgegen Otto muss das Datum mit: 29.9.1330 aufgelöst werden.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3696, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8440 (Zugriff am 20.05.2024)