Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3684

Datierung: September ? 1336

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Entwurf einer Übersetzung, von Losse und Archidiakon Boemund diktiert und korrigiert, z. T. "eine recht freie Bearbeitung des französischen Originals": Kassel, Sammlung Losses, mit Überschr.: 1. Translacio de verbis Gallicis per d. archidiaconum et me facta, 2. in legacione regis Francie pro d. Treverensi. - Gedr.: Stengel, Nova Alamanniae 1, 228 Nr. 408. - Erw.: Stengel, Avignon u. Rhens 97/98. - Der frühere Brief des Königs, auf den Bezug genommen wird, dürfte vielleicht derjenige sein, auf den der Papst am 5. Juli [s. Reg. 3528] antwortet. Die Gesandtschaft, von der die Rede ist, mag veranlasst sein durch die Sendung des erzb. Elemosinars Gerhard an den König [s. Reg. 3545 zum 27. August]. Vermutlich bezieht sich auf unsere Denkschrift (oder auch einen gleichzeitigen Brief des Königs Philipp) die Stelle in dem Briefe des Kaplans Dytmar vom 23. Sept. [Reg. 3555], we von den Briefen Heinrichs v. V. die Rede ist: eo quod rex Francie de ipsis fecit d. pape in suis litteris mencionem [s. dagegen Stengel l. c. note 9].

Inhalt

Kopfregest:

Ein französischer Gesandte überreicht dem P. (Benedikt XII.) eine Denkschrift über die Lage in Deutschland, insbesondere über Kaiser Ludwig und die Mainzer Frage.

Vollregest:

Ein französischer Gesandte überreicht dem P. (Benedikt XII.) eine Denkschrift über die Lage in Deutschland, insbesondere über Kais. Ludwig und die Mainzer Frage. Er nimmt dabei Bezug auf einen früheren Brief König Philipps VI., in dem, "ad informandum S. V. plenius de periculis instantibus et que verisimiliter evenire poterunt in partibus Alamanie", seine Sendung angekündigt war. Die Denkschrift behauptet ein enges Einverständnis des Kaisers mit dem Mainzer Provisen und betont nachdrücklich die einflussreiche Stellung eines Mainzer EB.'s. Tanta ... est potencia ... archiepiscopatus Mogunt., quod magis potest iuvare et impedire reges seu imperatores in Alamania quam aliquis prelatorum vel principum. [S. auch besonders cap. 9]. Die Denkschrift erwähnt ferner verfängliche Briefe (litteras patentes ... libertati ecclesie horribiliter derogantes), die Heinrich von V. den Mainzern gegeben habe [s. voriges Reg.], die Appellationen gegen Heinrich mit den noch nicht untersuchten Anklagen. Sie versichert ferner, dass Erzbischof Baldewin niemals die Absicht gehabt habe, den Besitz des Mainzer Erzbistums gegen den Willen des Papstes (aut contra ecclesiam) beizubehalten und dass er nur auf inständige Bitten der Mainzer gehandelt habe; sie weist ferner hin auf die Verdienste, die er sich um Mainz erworben habe. Der König Philipp habe, als er den Verf. der Denkschrift an die Kurie entsandte, die Gesinnung Baldewins genau gekannt (clare sciverit). Dieser werde, wenn der König es ihm rate (mediante consilio domini nostri regis) die Mainzer Besitzungen in die Hände des Papstes legen und nur bitten, ihn für seine Aufwendungen schadlos zu halten. Von einem Verzicht Baldewins zu Gunsten Heinrichs von Virneburg ist indessen nicht die Rede; vielmehr bittet der König, einen geeigneten Mann an die Spitze der Mainzer Kirche zu stellen (preficere, qui ... non sit suspectus domino nostro regi).

Quellenkommentar:

Zu beachten ist der folgende Satz: Poterit (sc. dilatacio ... Ludowici durch Heinrich v. V.) eciam esse grande periculum d. nostro regi et regno suo suisque consanguineis, Ungarie et Boemie regibus, et archiepiscopo Treverensi, quos non modicum habet cordi, de quibus etiam in suis necessitatibus intendit se iuvare. - Vgl. Weiß, Frankreichs Politik in den Rheinlanden 86 ff. Weiß betont "die Tatsche, dass die Entstehung der Denkschrift wesentlich auf trierisch-böhmische Einflüsse zurückzuführen ist'. "Französische und luxemburgische Wünsche sind in ihr aufs engste ineinander verflochten. B. von Trier reichte hier dem König von Frankreich bei einem Vorgange die Hand, der sich in gleicher Weise gegen seinen Nebenbuhler, Erzbischof Heinrich, wie gegen Ludwig den Bayern, mit dem er bisher in bestem Einvernehmen gestanden hatte, richtet. ... Sein Verhalten zeigt deutlich, dass er einzig und allein um die Machtstellung seines Hauses besorgt war. Kaiser und Reich, als deren Beschützer er oft hingestellt worden ist, lagen ihm weit weniger am Herzen". Ganz anders urteilt Stengel in "Avignon und Rhens".

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3684, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8428 (Zugriff am 20.05.2024)