Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3674

Datierung: 30. November 1331 oder 1333 oder 1335?

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Gedr.: Schunck, Cod. dipl. 216 (ex autogr.).

Inhalt

Kopfregest:

Provisor Balduin befiehlt seinen Beamten im Vitztumamt Aschaffenburg, kein Getreide auszuführen, bevor sein dortiger Kellerer die nötigen Ankäufe gemacht hat.

Vollregest:

Aschaffenburg. - Erzbischof Baldewin von Trier, Provisor von Mainz, befiehlt seinen Beamten im Vicedominat Aschaffenburg, dafür zu sorgen, dass kein Getreide (aliqua blada seu avena) aus dem dominium ausgeführt werde, bevor der Kellerer von A. oder seine Boten für den Erzbischof die nötigen Ankäufe gemacht haben.

- D. Aschaffenburgi in die b. Andree apostoli. [a]

Fußnotenapparat:

[a] Die größere Wahrscheinlichkeit spricht doch wohl für 1335, für welches Jahr auch Schunck sich enscheiden wollte.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3674, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8418 (Zugriff am 10.05.2024)