Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)
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Otto, RggEbMz Nr. 3672
Datierung: 1331/1332
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Otto, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Kassel, Sammlung Losses. - Reg.: Stengel, Nova Alamanniae 1, 155 Nr. 275.
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Balduin weist den Propst Theoderich des Klosters Lippoldsberg, sich für das Bleiberecht der Nonnen im Kloster Gottsbüren einzusetzen.
Vollregest:
Erzbischof Baldewin schreibt seinem l. Th(eodericus), Propst des Klosters Lippoldsberg (Luppoldes-), er möge dafür sorgen, dass die von ihm, Theoderich, in das neugegründete Kloster Gottsbüren (Gudensburen)[b] zu verpflanzenden Nonnen ein Jahr ununterbrochen dort bleiben und intra dominicam et dominicam quomodolibet immutentur; so vorsichtig, dass kein Verdacht entstehen kann. Ein gleicher Befehl ergeht an die Priorissin und den Konvent von Lippoldsberg.
- Datum. [a]
Fußnotenapparat:
[a] Wegen der Datierung s. Stengel l. c.
[b] S. Falckenheiner. Zeitschr. des Ver. für hess. Gesch. 1 (1837) 18 ff.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Otto, RggEbMz Nr. 3672, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8416 (Zugriff am 05.05.2024)