Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3667

Datierung: Anfang April 1330 oder Ende März 1331

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Or.: München, B. Hauptstaatsarchiv [Mainz, St. Alban fasc. 13). Verschlusssiegel angefallen. - Gedr.: Stengel, Nova Alamanniae 1, 134 Nr. 235.

Inhalt

Kopfregest:

Der Zollschreiber Johann von Bingen schreibt seinem Herrn Provisor Balduin bezüglich mehrerer Angelegenheiten.

Vollregest:

Der Zollschreiber Joh. von Bingen (Ping.) schreibt seinem Herrn Baldewin, s. Mog. sedis provisori ac defensori. Er sei mit dem Burggrafen in Starkenburg (Stharkemberg)[b] in Worms gewesen am Montag nach Palmsonntag[c] und habe alle Briefe zurückbekommen (redemi), die Nicholaus gen. Vulder (Wl-)[d] von Baldewin und seinem Vorgänger gehabt habe. Sie blieben dem Nicholaus 158 Pfd. Heller schuldig, versprachen ihm aber, diese an Joh. Baptist (24. Juni) zu bezahlen. Die 300 Pfd., die dem domicellus Joh. von Katzenelbogen[e] (nunc) zu zahlen sind, kann der Schreiber nur aus Zolleinnahmen (nisi mediante theolon) auszahlen. Die 150 Pfd., die an Pfingsten[f] dem von Bickenbach (Bickembag) zu zahlen sind, wird er zugleich mit dem Gelde des Nicolaus Vulder (Wl-) flüssig machen (expediam). Die Gebäude (edificia) in Frauenstein (Wrauwen-) und Scharfenstein (Scharpin-) wird er unverzüglich in Angriff nehmen. Er hat alle erzb. Schultheißen und Burggrafen in seinem Bezirk (in officio meo existentibus) aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Burgmannen auf den Burgen wohnen (sedere), und auf die Burghut größere Sorgfalt zu verwenden als bisher. Die Herzöge von Bayern nehmen alle erreichbaren Leute in ihren Dienst[g]. Von glaubwürdiger Seite hat er vernommen, dass die Oppenheimer (illi de Oppinheim) sich an den Kaiser gewandt haben mit der Bitte, quod libenter essent redempti de manibus vestris[h]. Gesalzenes Fleisch (carnes salse) steht hoch im Preise (apud nos) auf dem Markte; der Zentner gilt 2 Pfd. 16 Schilling Heller. Es empfiehlt sich, Vorräte anzukaufen secundum cursum terre. Der Schreiber bittet um eine Rückäußerung des EB.s namentlich betreffs des Joh. von Katzenelnbogen.

- s. d. [a]

Fußnotenapparat:

[a] So Stengel (l. c. Vorbem.), der indessen in erster Linie an 1330 denkt.
[b] Hartmud von Kronberg; s. Regg. 2681, 3031 (1329), 3073 (11. März 1330), 3097 (1. Juli 1330).
[c] d. i. 1330 am 2. April und 1331 am 25. März.
[d] S. über ihn Reg. 3009 vom 13. April 1329.
[e] S. Regg. 3019, 3125.
[f] d. i. 1330 am 27., 1331 am 19. Mai.
[g] S. darüber Stengel l. c.
[h] Vgl. dazu Reg. 3000.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3667, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8411 (Zugriff am 10.05.2024)