Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3666

Datierung: 1329 bis ca. 1333

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Kassel, Sammlung Losses, mit der Randbemerkung: Comissio castri pro debitis. - Gedr.: Stengel, Nova Alamanniae 1, 172 Nr. 304.

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Balduin regelt die Bezahlung der erzstiftischen Schulden bei dem Ritter S.

Vollregest:

Erzbischof Baldewin bekennt, dem Ritter S., seinem l. Getreuen, und seinen Erben für die Mainzer Kirche 110 Mk. zu schulden: 100 Mk. nach Ausweis der Rechnung für Dienstleistungen und Verluste zur Zeit des verst. EB.s Mathias und 10 Mk., die er ihm persönlich geliehen. Für diese 110 Mk. überträgt er ihm und seinen Erben das Burggrafenamt auf einer seiner Burgen und die Einkü von 100 Mansen Ackerland. Bis zur völligen Rückzahlung ist der Empfänger unabsetzbar. Dieser verpflichtet sich, die Burg und das Amt in ihrem Zustande (honoribus, consuetudinibus debitis et in edificiis) zu erhalten und nach Einlösung der Schuld (libere et sine difficultate) zurückzugeben.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3666, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8410 (Zugriff am 10.05.2024)