Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3661

Datierung: 1329 bis ca. 1333

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Kassel, Sammlung Losses, mit der Randbemerkung: Obligacio ad serviendum. - Gedr.: Stengel, Nova Alamanniae 1, 171 Nr. 302.

Inhalt

Kopfregest:

G. verpflichtet sich, dem Erzbischof Balduin, solange er lebt, und nach seinem Tode einem Erzbischof von Mainz mit seiner Person und seinem Haus R. zu Dienst und Hilfe gegen jedermann.

Vollregest:

G. verpflichtet sich und seine Erben, dem Erzbischof Baldewin, solange er lebt, und nach seinem Tode einem Erzbischof (von Mainz) und dem (Mainzer) Stifte mit seiner Person und seinem Haus R. zu Dienst und Hilfe gegen jedermann, ausgenommen seine Herren, deren Mann oder Burgmann er zur Zeit ist, und seine "geborne mage". Hilft er dem Erzbischof außerhalb seiner Veste, so geschieht es auf dessen und des Stiftes Kosten und Verlust. Der Erzbischof und seine Nachfolger sollen ihn verantworten und ihm helfen zu seinen Rechten, "iz enwere dan umb gut, daz wir an gerichte musten verantworten, da iz gelegen inne were". Der Erzbischof wird ihm auch beistehen, falls ihn jemand mit Gewalt aus seiner Burg zu verdrängen versuchen sollte. [a]

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3661, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8405 (Zugriff am 20.05.2024)