Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)

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Otto, RggEbMz Nr. 3658

Datierung: 1329 bis ca. 1332

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Otto, Regesten

Weitere Überlieferung:

  • Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Kassel, Sammlung Losses, mit den Randbemerkungen: Comissio castrorum T(uringie) und: Ratificacio. - Gedr.: Stengel, Nova Alamanniae 1, 155 Nr. 274.

Inhalt

Kopfregest:

Die Burgmannen Apel von Apel zum Steine und Bertold von Worbis zu Gleichenstein bekennen, daß der Erfurter Amtmann Hermann ihnen die Burgen Bischofsstein und Gleichenstein anbefohlen hat.

Vollregest:

Die Burgmannen Apele von H.[b] zume Steyne und B(ertold) von Worbis (-beze) zu Gleichenstein (Glichensteyne) bekennen, dass Hermann, der Dechant zu U. L. Fr. zu Erfurt (-forte), Amtmann des "forwerkes" daselbst, im Auftrage Baldewins die Burgen "zume steyne" und zu Gleichenstein (Gli-) vom nächsten Jacobustage an ihnen übertragen hat für 7 ½ Mk. und 20 "uf sente M. dag" lot. Silbers. Sie sollen Kloster, Pfaffen und die Leute die in den Gerichten sitzen. beschützen, und nicht mit Abgaben (an bete noch an ungerichte) beschweren; nicht mehr Holz entnehmen als soviel sie "zu furwerke und zu gebu<o>we" notig haben, den Acker getreulich bebauen. Will der Erzbischof von den genannten Vesten aus "uffen urloyge" führen, so mag er einen Marschall hineinsetzen, dem sie zu gehorchen haben. Sie selbst dürfen ohne des EB.s Wissen keinen Krieg führen. Der Erzbischof bestätigt diese Verabredung. [a]

Fußnotenapparat:

[a] So Stengei l. c.
[b] Obwohl der Anfangsbuchstabe nicht stimmt, ist trotzdem anzunehmen, dass es sich um Apele von Ershausen handelt [s. Reg. 3499 zum 17. März und 3504 zum 14. April 1336]; ferner: Falk, Behördenorganisation 96 Nr. 286.

Quellenansicht

Keine

Metadaten

Zitierhinweis:

Otto, RggEbMz Nr. 3658, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8402 (Zugriff am 20.05.2024)