Otto - Erzbischofsregesten (1328-1353)
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Otto, RggEbMz Nr. 3654
Datierung: 1329 bis ca. 1332
Quelle
Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort
Archiv: Otto, Regesten
Weitere Überlieferung:
- Otto, Regesten mit Verweis auf: Cop.: Kassel, Sammlung Losses, mit der Überschrift: Promissa officiatorum. - Gedr.: Stengel, Nova Alamanniae 1, 154 Nr. 273.
Inhalt
Kopfregest:
Die Ritter H. von C. und sein Sohn R. geloben dem Erzbischof Baldewin, dessen "amptlude" sie sind, Treue.
Vollregest:
Die Ritter H. von C. und sein Sohn R. geloben dem Erzbischof Baldewin, dessen "amptlude" sie sind, Treue. Die Vesten, die sie in seinem Namen innehaben, werden sie niemanden "antwerten" "um keyner hande sache oder not, noch von keyne geboit des pabistes oder iemans anders, noch von bannes, noch von absolucien". Aufsagen können sie ihr Amt nur für eine Frist von einem Monat. Brechen sie ihr Gelöbnis, so sollen sie treulos, ehrlos und meineidig sein und "ensal noch enmach uns daz noch der babist noch dekeyne geistliche noch werltliche gewalt nummer abe genemen noch uns davon entbinden noch los machen in keynerhande wise".[a]
Fußnotenapparat:
[a] So Stengel l. c.
Quellenansicht
Keine
Metadaten
Zitierhinweis:
Otto, RggEbMz Nr. 3654, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/8398 (Zugriff am 20.05.2024)